Wann kann ich meine Hausärztin oder meinen Hausarzt wechseln?
Dabei ist die Gesetzeslage zunächst eindeutig, denn in Deutschland besteht das Recht auf freie Wahl der Hausärztin oder des Hausarztes. Das heißt, Patientinnen und Patienten, die bei den gesetzlichen Krankenkassen versichert sind, dürfen sich unter den niedergelassenen, an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Hausärztinnen und -ärzten, die Person aussuchen, zu der sie oder er gehen möchte. Für die Wahl ist keine Begründung oder Erklärung notwendig. Wenn jedoch kein wichtiger Grund vorliegt, sollte nach Möglichkeit der Wechsel von Heilberuflern nicht innerhalb eines Quartals stattfinden. Grund hierfür ist, dass Haus- und Fachärzt:innen mit bestimmten Pauschalen rechnen, die oft nur einmal pro Patient oder Patientin und pro Quartal abgerechnet werden können. Eine neue Hausärztin oder ein neuer Hausarzt kann Sie also bei einem Wechsel im Quartal eventuell ablehnen, weil er oder sie fürchten muss, für diese Behandlung von der kassenärztlichen Vereinigung kein Budget zu erhalten.
Auch Privatversicherte haben ein Recht auf die freie Wahl ihrer Hausärztin oder Ihres Hausarztes. Berücksichtigen Sie, dass bei der Wahl des richtigen Hausarztes oder der richtigen Hausärztin auch Vertrauen eine wichtige Rolle spielt. Wenn es um Ihre eigene Gesundheit geht, sollten Sie alles ansprechen können und in die Kompetenz Ihrer Ärztin oder Ihres Arztes vertrauen können.
Leonberg
Das penetrante, ideologisch begründete "Genderdeutsch" nervt.