Vorsorgevollmacht
Wer kümmert sich um finanzielle oder vertragliche Angelegenheiten, wenn Sie plötzlich nicht mehr für sich selbst entscheiden können und handlungsunfähig sind? Weder Ehegattin oder -gatte, Lebensgefährtin oder Lebensgefährte oder Angehörige haben ohne eine Vollmacht das Recht, stellvertretend für Sie zu handeln oder zu entscheiden. Denn dazu bedarf es einer Vorsorgevollmacht. Mit dieser können Sie im Falle einer Geschäfts- und/oder Einwilligungsunfähigkeit einer Vertrauensperson das Recht einräumen, in Ihrem Namen stellvertretend zu handeln und zu entscheiden.
Eine Vorsorgevollmacht kann nur dann aufgesetzt werden, wenn Sie noch im rechtlichen Sinne „geschäftsfähig“ sind. Im Internet gibt es einige Formularvorlagen, die auch ohne Notar rechtlich wirksam sind. Allerdings bietet die notariell beurkundete Vorsorgemacht einige Vorteile – unter anderem einen hohen Grad an Verlässlichkeit sowie die Erlaubnis, für die bevollmächtigte Person Grundstücksangelegenheiten wie beispielsweise Verkauf, Belastung oder Löschung zu regeln.
Besonders wichtig: Lassen Sie die bevollmächtige Person unbedingt wissen, wo sich Ihre Vorsorgevollmacht befindet. Eine zusätzliche oder alternative Möglichkeit stellt die Registrierung der Bevollmächtigung bei dem von der Bundesnotarkammer eingerichteten „Zentrale Vorsorgeregister“ dar. Im Ernstfall fragen dort auch Gerichte nach, ob eine Vorsorgevollmacht vorliegt.
Gibt es die Dokumente auch als Download?
Hallo Alex,
danke für Ihren Kommentar. Leider haben wir keine Muster-Formulare für Patientenverfügungen und Co. als Download. Schauen Sie dafür jedoch gerne mal auf der Seite des Bundesministeriums der Justiz vorbei: https://www.bmj.de/DE/Service/Formulare/Formulare_node.html
Viele Grüße
Ihr IZH-Team