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Krank am neuen Wohnort?

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Das gilt es beim Wechsel der Hausärztin oder des Hausarztes zu berücksichtigen

Die Hausärztin oder den Hausarzt zu wechseln, kann unterschiedliche Gründe haben, zum Beispiel der Umzug in eine neue Stadt. Die gute Nachricht: Grundsätzlich gilt in Deutschland die freie Wahl eines Hausarztes oder einer Hausärztin. Sie können Ihre Hausärztin oder ihren Hausarzt in fast allen Fällen zu jeder Zeit und so oft Sie möchten wechseln.

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Wann kann ich meine Hausärztin oder meinen Hausarzt wechseln?

Dabei ist die Gesetzeslage zunächst eindeutig, denn in Deutschland besteht das Recht auf freie Wahl der Hausärztin oder des Hausarztes. Das heißt, Patientinnen und Patienten, die bei den gesetzlichen Krankenkassen versichert sind, dürfen sich unter den niedergelassenen, an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Hausärztinnen und -ärzten, die Person aussuchen, zu der sie oder er gehen möchte. Für die Wahl ist keine Begründung oder Erklärung notwendig. Wenn jedoch kein wichtiger Grund vorliegt, sollte nach Möglichkeit der Wechsel von Heilberuflern nicht innerhalb eines Quartals stattfinden. Grund hierfür ist, dass Haus- und Fachärzt:innen mit bestimmten Pauschalen rechnen, die oft nur einmal pro Patient oder Patientin und pro Quartal abgerechnet werden können. Eine neue Hausärztin oder ein neuer Hausarzt kann Sie also bei einem Wechsel im Quartal eventuell ablehnen, weil er oder sie fürchten muss, für diese Behandlung von der kassenärztlichen Vereinigung kein Budget zu erhalten.

Auch Privatversicherte haben ein Recht auf die freie Wahl ihrer Hausärztin oder Ihres Hausarztes. Berücksichtigen Sie, dass bei der Wahl des richtigen Hausarztes oder der richtigen Hausärztin auch Vertrauen eine wichtige Rolle spielt. Wenn es um Ihre eigene Gesundheit geht, sollten Sie alles ansprechen können und in die Kompetenz Ihrer Ärztin oder Ihres Arztes vertrauen können.

Worauf muss ich beim Wechsel achten, wenn ich einen Hausarztvertrag habe?

Mit einer Teilnahme an der Hausarztzentrierten Versorgung entscheiden sich Patienten und Patientinnen für eine hochwertige und moderne Form der Versorgung. Sie profitieren von einem verbindlichen Ansprechpartner bei gesundheitlichen Fragen, einer besseren Koordination der Behandlungsabläufe, einer intensiveren hausärztlichen Betreuung, weniger vermeidbare Krankenhausaufenthalte sowie doppelter Facharztbesuche. Wenn Sie den Hausarzt oder die Hausärztin wechseln möchten, müssen Sie den Hausarztvertrag jedoch rechtzeitig kündigen. Dabei müssen Sie die vorgeschriebene Kündigungsfrist beachten. Dazu reichen Sie die Kündigung schriftlich ein und bitten um deren schriftliche Bestätigung.

Nach welchen Kriterien sollte man eine neue Hausärztin oder einen neuen Hausarzt auswählen?

Nicht jeder hat die gleichen Ansprüche an einen Arzt oder eine Ärztin, daher ist es wichtig, dass Sie sich die Frage stellen, was Sie sich von Ihrer Hausärztin oder Ihrem Hausarzt wünschen. Es kann hilfreich sein, im Freundes- und Bekanntenkreis nachzufragen und Meinungen einzuholen, welche Gründe für bestimmte Hausärztinnen und -ärzte sprechen. Auch über die gängigen Suchmaschinen finden sich zahlreiche Bewertungen und verschiedene Portale. Empfehlenswerter als diese Portale ist jedoch die Weiße Liste der Bertelsmann Stiftung, da diese vor Manipulation in Form von erfundenen Bewertungen besser geschützt ist.

Was darf man beim Wechsel der Hausärztin oder des Hausarztes nicht vergessen?

Die neue Hausärztin oder der neue Hausarzt benötigt alle notwendigen Informationen zur Patientin oder zum Patienten. Dazu sollte sie oder er die Inhalte der Patientenakte kennen. Ärztinnen und Ärzte sind verpflichtet, die Akten für die Dauer von zehn Jahren zu verwahren. Das Original erhalten weder Patientinnen und Patienten noch die neue Hausärztin oder der neue Hausarzt. Allerdings können die Akten als Kopie von der Praxis angefordert werden.

Schon gewusst?

Weitere relevante Informationen zur Hausarztzentrierten Versorgung finden Sie auf http://hausarztsachsen.de/hzv-vertraege.

Welche Erfahrungen haben Sie mit dem Wechsel Ihrer Hausärztin oder Ihres Hausarztes gemacht? Was ist Ihnen bei einer Hausärztin oder einem Hausarzt wichtig? Teilen Sie Ihre Erfahrungen mit uns und diskutieren Sie mit.

Die Initiative zukunft:hausarzt lädt Sie dazu ein, gemeinsam mit uns den Hausarztbesuch der Zukunft zu gestalten. Ihre Meinung zählt. Ihre Erfahrung ist wichtig. Tauschen Sie sich mit uns aus, damit Hausärztinnen und Hausärzte, medizinische Fachangestellte, Patientinnen und Patienten sowie Krankenkassen zukünftig von der Hausarztzentrierten Versorgung (HZV) profitieren. Initiative zukunft:hausarzt – eine Initiative des Sächsischen Hausärztinnen- und Hausärzteverband e.V. sowie Hausärzteverband Hessen e.V.

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Anonym am 21.06.2024
Leonberg
Mats Bergstrom am 24.06.2024
Das penetrante, ideologisch begründete "Genderdeutsch" nervt.
Ulrike beetmann vor 3 Wochen
stimmz

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